VwGH 08.10.1975, 2149/74
VwGH 08.10.1975, 2149/74
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Das Punzieren von Edelmetallgegenständen stellt ein steuerunschädliches Kennzeichnen im Sinne des § 3 Abs 9 UStG 1959 dar. dieser Auffassung stehen die zum Maß- und Eichgesetz ergangenen Erkenntnisse des Gerichtshofes vom , 1638/68, VwSlg 4053 F/1970, und vom , 0718/72, nicht entgegen: Während die Eichung eines Meßgerätes auf dessen künftige Funktion ausgerichtet ist, schafft die Punzierung keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Funktion des punzierten Gegenstandes und geht über ein Kennzeichnen im Sinne des § 3 Abs 9 UStG 1959 nicht hinaus, mag auch das Kennzeichnen im konkreten Fall eine Änderung der Marktgängigkeit bewirken und mag auch das Kennzeichnen auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen. § 3 Abs 9 UStG 1959 fingiert, daß Kennzeichnen auf keinen Fall eine Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne der zitierten Gesetzesstelle darstellt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4897 F/1975 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1974002149.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-58150