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VwGH 03.06.1964, 2149/62

VwGH 03.06.1964, 2149/62

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wenn ein Unternehmer die Art und Menge der für die Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Rohstoffe ermittelt, bei den Lieferfirmen bestellt und ihre Anlieferung überwacht, so ist seine Leistung auch dann als Lieferung anzusehen (Werklieferung), wenn er bei der Beschaffung der Rohstoffe nur als Beauftragter des Bestellers tätig geworden ist (Hinweis E , 1364/60).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2141/61 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962002149.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-58148