VwGH 03.06.1964, 2149/62
VwGH 03.06.1964, 2149/62
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Wenn ein Unternehmer die Art und Menge der für die Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Rohstoffe ermittelt, bei den Lieferfirmen bestellt und ihre Anlieferung überwacht, so ist seine Leistung auch dann als Lieferung anzusehen (Werklieferung), wenn er bei der Beschaffung der Rohstoffe nur als Beauftragter des Bestellers tätig geworden ist (Hinweis E , 1364/60). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2141/61 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1962002149.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-58148