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VwGH 12.02.1962, 2134/61

VwGH 12.02.1962, 2134/61

Rechtssatz


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Norm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
RS 1
Ein Ansuchen an das Bundesministerium für Finanzen, den Antragsteller in einer Beschwerdesache vor dem VwGH in einer Abgabenangelegenheit klaglos zu stellen, ist nicht eine Eingabe, welche die dem Gesetz entsprechende Bemessung einer Abgabe zum Gegenstand hat. Es ist daher stempelpflichtig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2589 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961002134.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-58123