Suchen Hilfe
VwGH 31.10.1972, 2133/71

VwGH 31.10.1972, 2133/71

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1967 §19 Abs2 Z2;
EStG 1967 §4 Abs5 idF 1970/370;
RS 1
Eine Reise iSd § 4 Abs 6 EStG 1967 liegt nur vor, wenn eine größere Entfernung zurückgelegt wird. Das trifft für Fahrten von einem Wiener Bezirk in einen anderen nicht zu. Die Legaldefinition der "Dienstreise" im § 19 Abs 2 Z 2 EStG 1967 kann zur Auslegung des obigen Reisebegriffes nicht herangezogen werden. Die Rechtsauffassung wonach das Überschreiten der Grenzen der Ortsgemeinde für den Reisebegriff essentiell sei, ist in Beachtung des Gebotes der verfassungskonformen Auslegung abzulehnen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4446 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002133.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-58122