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VwGH 14.03.1972, 2132/71

VwGH 14.03.1972, 2132/71

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §4 Abs3;
EStG 1967 §4;
RS 1
Bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung haben Bestandsveränderungen außer Ansatz zu bleiben. Die Gewinnermittlung erfolgt (von der AfA und Sondervorschriften abgesehen) nur auf Grund der reinen Geldbewegung. Ein beschränkter

(partieller)Betriebsvermögensvergleich ist unzulässig. Geht ein "ÜBERSCHUßRECHNER" zur Bilanzierung über, so ist bei der Ermittlung des "Übergangszuschlages" auch auf einen bisher - wenn auch unzulässigerweise - durchgeführten beschränkten Betriebsvermögensvergleich Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4360 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002132.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-58120