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VwGH 10.07.1964, 2131/63

VwGH 10.07.1964, 2131/63

Rechtssätze


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Norm
EStG 1967 §6c Abs1;
RS 1
Der Erwerb eines Betriebes (also ein bloßer Unternehmerwechsel) kann nicht als "Anschaffung" abnutzbarer Anlagegüter angesehen werden. Dieser Grundsatz gilt auch für den Fall, daß ein Arzt von seinem Praxisvorgänger die gesamte Ordinantionseinrichtung mit allen Instrumenten, Geräten und Apparaten übernimmt. *

E , 1232/57 #1 VwSlg 1953 F/1959;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1959/02/13 1232/57 1
Norm
EStG 1967 §6c Abs1;
RS 2
Umfaßt die Veräußerung eines Einzelhandelsunternehmens bloß den "betriebsbereiten Standort" (Verkaufslokal samt Verkaufseinrichtung), dann kann in diesem Vorgang ein Unternehmerwechsel, der von der Anwendung der Bestimmungen des § 1 EStG 1967 ausgeschlossen ist, nicht erblickt werden (Hinweis E , 1713/62 (hier: Damenmodengeschäft - Kaffeehandelsunternehmen)

*

E , 2131/63 #2;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002131.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-58117