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VwGH 01.02.1960, 2131/59

VwGH 01.02.1960, 2131/59

Rechtssatz


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Norm
BAO §239;
RS 1
Ist eine Rechtsgeschäftsgebühr mit Bescheid vorgeschrieben worden und der Bescheid in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht rechtswirksam eine Erstattung der Gebühr aus dem Grunde verlangt werden, daß die seinerzeitige Gebührenbemessung unrichtig gewesen sei.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2163 F/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002131.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-58115