VwGH 13.12.1977, 2125/76
VwGH 13.12.1977, 2125/76
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Enthalten Vereinsstatuten die Bestimmung, daß im Falle der freiwilligen Auflösung des Vereins die Generalversammlung über die Verwendung des Vermögens des Vereins beschließt, so reicht der Hinweis des Abgabepflichtigen auf den gemeinnützigen statutenmäßigen Vereinszweck nicht hin, um eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung iSd § 39 Z 5 BAO im Zusammenhalt mit § 41 Abs 2 BAO darzutun, weshalb der begünstigte Steuersatz von 8 Prozent gemäß § 10 Abs 2 Z 12 UStG 1972 nicht angewendet werden kann (Hinweis auf Reeger Stoll Kommentar zur Bundesabgabenordnung Seite 200, ferner auf die E vom , 97, 2047, 2048/77 und E , 1077/72). * E , 2125/76 #1; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1976002125.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-58101