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VwGH 05.03.1965, 2125/64

VwGH 05.03.1965, 2125/64

Rechtssatz


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Norm
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Nach Konkurseröffnung ist nur mehr der Masseverwalter, nicht aber der Gemeinschuldner berechtigt, hinsichtlich eines Anspruches, der das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betriff, eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zu erheben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3239 F/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002125.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-58100