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VwGH 12.06.1959, 2124/57

VwGH 12.06.1959, 2124/57

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §33;
RS 1
Ein Steuerpflichtiger kann bei entsprechenden Einkommensverhältnissen auf den Umstand einer höheren Kinderzahl allein in der Regel einen Anspruch auf Anerkennung des Aufwandes für die Beschäftigung einer Hausgehilfin als außergewöhnliche Belastung nicht stützen.

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E , 2124/57 #1
Norm
EStG 1953 §33;
RS 2
Ist die Ehefrau im Betrieb des Ehegatten mittätig und liegt kein zwingender Grund vor, aus dem es ihr trotz der Einkünfte des Steuerpflichtigen verwehrt wäre, sich der Haushaltsführung und den Kindern zu widmen, anstatt im Betrieb des Steuerpflichtigen mitzuarbeiten, dann ist keine Zwangsläufigkeit gegeben, der sich der Steuerpflichtige nicht entziehen könnte.

*

E , 2124/57 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1957002124.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-58095