VwGH 12.06.1959, 2124/57
VwGH 12.06.1959, 2124/57
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §33; |
RS 1 | Ein Steuerpflichtiger kann bei entsprechenden Einkommensverhältnissen auf den Umstand einer höheren Kinderzahl allein in der Regel einen Anspruch auf Anerkennung des Aufwandes für die Beschäftigung einer Hausgehilfin als außergewöhnliche Belastung nicht stützen. * E , 2124/57 #1 |
Norm | EStG 1953 §33; |
RS 2 | Ist die Ehefrau im Betrieb des Ehegatten mittätig und liegt kein zwingender Grund vor, aus dem es ihr trotz der Einkünfte des Steuerpflichtigen verwehrt wäre, sich der Haushaltsführung und den Kindern zu widmen, anstatt im Betrieb des Steuerpflichtigen mitzuarbeiten, dann ist keine Zwangsläufigkeit gegeben, der sich der Steuerpflichtige nicht entziehen könnte. * E , 2124/57 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1957002124.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-58095