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VwGH 21.03.1972, 2123/71

VwGH 21.03.1972, 2123/71

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Wird der bisherige Liegenschaftseigentümer verpflichtet, die Liegenschaft samt den in den vergangenen Jahren erzielten Erträgen herauszugeben, dann hat der neue Eigentümer die bezogenen Erträge im Jahr der Zahlung zu versteuern. Der bisherige Liegenschaftseigentümer kann in diesem Jahr den entsprechenden Betrag als Aufwand absetzen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002123.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-58094