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VwGH 21.09.1964, 2123/63

VwGH 21.09.1964, 2123/63

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der Bewertung eines Ausgedinges zwecks Bemessung der Grunderwerbssteuer ist nicht der subjektive Wert der Sachleistungen für den Leistungspflichtigen, sondern der Geldbetrag zugrunde zu legen, den der Leistungsempfänger aufwenden müßte, um sich die Leistungen am Verbrauchsort zu beschaffen. Zu dessen Ermittlung kann die Behörde Sätze heranziehen, die für die Bewertung von Sachbezügen landwirtschaftlicher Arbeiter für Zwecke der Lohnsteuer und der Sozialversicherung gelten.

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E , 1647/48 #1 VwSlg 450 F/1951
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1951/09/12 1647/48 1
Normen
RS 2
Begründungsmängel hinsichtlich der Frage der Bewertung von Sachbezügen.

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E , 2123/63 #2
Norm
RS 3
Bei einem Übergabsvertrag und Übernahmsvertrag ist Gegenleistung die an Stelle der Barberichtigung des Übernahmepreises vom Grundstücknehmer übernommene Verpflichtung eines Ausgedinges.

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, 2123/63 #3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002123.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-58092