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VwGH 21.09.1964, 2123/63

VwGH 21.09.1964, 2123/63

Rechtssätze


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Normen
BewG 1955 §17 Abs2;
GrEStG 1955 §10 Abs1;
RS 1
Der Bewertung eines Ausgedinges zwecks Bemessung der Grunderwerbssteuer ist nicht der subjektive Wert der Sachleistungen für den Leistungspflichtigen, sondern der Geldbetrag zugrunde zu legen, den der Leistungsempfänger aufwenden müßte, um sich die Leistungen am Verbrauchsort zu beschaffen. Zu dessen Ermittlung kann die Behörde Sätze heranziehen, die für die Bewertung von Sachbezügen landwirtschaftlicher Arbeiter für Zwecke der Lohnsteuer und der Sozialversicherung gelten.

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E , 1647/48 #1 VwSlg 450 F/1951
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1951/09/12 1647/48 1
Normen
BewG 1955 §17 Abs2;
GrEStG 1955 §10 Abs1;
RS 2
Begründungsmängel hinsichtlich der Frage der Bewertung von Sachbezügen.

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E , 2123/63 #2
Norm
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
RS 3
Bei einem Übergabsvertrag und Übernahmsvertrag ist Gegenleistung die an Stelle der Barberichtigung des Übernahmepreises vom Grundstücknehmer übernommene Verpflichtung eines Ausgedinges.

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, 2123/63 #3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002123.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-58092