VwGH 07.11.1952, 2118/50
VwGH 07.11.1952, 2118/50
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Kosten der Verpflegung auf einer ausschließlich für berufliche Zwecke unternommenen Reise können, soweit sie die "Haushaltsersparnis" übersteigen, Betriebsausgaben sein. * E , 2118/50 #1 VwSlg 662 F/1952 * SW: Verpflegungskosten als Betriebsausgaben |
Normen | |
RS 2 | Begünstigte Behandlung von REPRÄSENTATIONSAUSGABEN ist grundsätzlich nicht in Absicht des Gesetzgebers gelegen. * E , 2118/50 #2 VwSlg 0662 F/1952; |
Normen | |
RS 3 | Die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Scheidung der Ehe seiner Tochter können dann, wenn die Tochter die Scheidungskosten aus ihrem Vermögen zu bestreiten vermöchte, eine Ermäßigung der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung nicht rechtfertigen. * E , 2118/50 #3 VwSlg 662 F/1952 |
Normen | |
RS 4 | Daß ein höherer Angestellter an seine verheiratete Tochter laufende Unterstützungen gewährt, rechtfertigt nicht eine Einkommensteuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung. * E , 2118/50 #4 VwSlg 662 F/1952 |
Normen | |
RS 5 | Bloße Repräsentationsaufwendungen brauchen bei der Entscheidung über eine Ermäßigung der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung nicht als zwangsläufig anerkannt zu werden. * E , 2118/50 #5 VwSlg 662 F/1952 |
Norm | |
RS 6 | Die erkennbare Absicht, eine gegen Entgelt geleistete Tätigkeit bei künftiger Gelegenheit zu wiederholen, läßt auch die erstmalige Betätigung als Teil einer nachhaltigen Tätigkeit erscheinen (Gutachtertätigkeit). * E , 2118/50 #6 VwSlg 662 F/1952; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 662 F/1952 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1952:1950002118.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-58083