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VwGH 07.11.1952, 2118/50

VwGH 07.11.1952, 2118/50

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Kosten der Verpflegung auf einer ausschließlich für berufliche Zwecke unternommenen Reise können, soweit sie die "Haushaltsersparnis" übersteigen, Betriebsausgaben sein. *

E , 2118/50 #1 VwSlg 662 F/1952

*

SW: Verpflegungskosten als Betriebsausgaben
Normen
RS 2
Begünstigte Behandlung von REPRÄSENTATIONSAUSGABEN ist grundsätzlich nicht in Absicht des Gesetzgebers gelegen. *

E , 2118/50 #2 VwSlg 0662 F/1952;
Normen
RS 3
Die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Scheidung der Ehe seiner Tochter können dann, wenn die Tochter die Scheidungskosten aus ihrem Vermögen zu bestreiten vermöchte, eine Ermäßigung der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung nicht rechtfertigen.

*

E , 2118/50 #3 VwSlg 662 F/1952
Normen
RS 4
Daß ein höherer Angestellter an seine verheiratete Tochter laufende Unterstützungen gewährt, rechtfertigt nicht eine Einkommensteuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung. *

E , 2118/50 #4 VwSlg 662 F/1952
Normen
RS 5
Bloße Repräsentationsaufwendungen brauchen bei der Entscheidung über eine Ermäßigung der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung nicht als zwangsläufig anerkannt zu werden.

*

E , 2118/50 #5 VwSlg 662 F/1952
Norm
RS 6
Die erkennbare Absicht, eine gegen Entgelt geleistete Tätigkeit bei künftiger Gelegenheit zu wiederholen, läßt auch die erstmalige Betätigung als Teil einer nachhaltigen Tätigkeit erscheinen (Gutachtertätigkeit).

*

E , 2118/50 #6 VwSlg 662 F/1952;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 662 F/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002118.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-58083