VwGH 27.06.1978, 2116/77
VwGH 27.06.1978, 2116/77
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Für die Feststellung der Restnutzungsdauer bei der Berechnung der AfA von einem Gebäude ist ausschließlich der bauliche Zustand am maßgebend. Es ist nicht angängig, bei einem alten Gebäude nur deswegen eine besondere kurze Restnutzungsdauer anzunehmen, weil sich unter Berücksichtigung des Zeitraumes von der Errichtung bis zum insgesamt eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 100 Jahren ergibt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2364/71 E RS 1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977002116.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-58082