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VwGH 10.01.1958, 2114/56

VwGH 10.01.1958, 2114/56

Rechtssatz


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Normen
BAO §28 impl;
EStG 1939 §15 Abs1 Z1;
EStG 1939 §21 Abs1 Z3;
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
EStG 1953 §21 Abs1 Z3;
GewStG §1 Abs1 impl;
RS 1
Überläßt ein Unternehmer die Nutzung von Patenten, die er in seinem Betrieb verwertet, teilweise auch anderen Unternehmern gegen Lizenz und bilden diese Patente Teile seines Betriebsvermögens, dann sind auch die Einnahmen aus den Lizenzen gewerbliche Einkünfte und unterliegen der Gewerbesteuer.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1755 F/1958;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1956002114.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-58076