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VwGH 22.02.1960, 2110/59

VwGH 22.02.1960, 2110/59

Rechtssätze


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Normen
RS 1
In Fällen, wo zwei Personen, welche zueinander in keiner Rechtsgemeinschaft stehen, (hier Käufer und Verkäufer einer Liegenschaft) als Vollmachtgeber einer Vollmacht auftreten, ist die Vollmachtstempelgebühr doppelt zu entrichten (Hinweis E , 2954/59).
Norm
RS 2
Spezialvollmachten werden gebührenrechtlich wie gewöhnliche Vollmachten behandelt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002110.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-58069