VwGH 30.03.1962, 2108/61
VwGH 30.03.1962, 2108/61
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Wird ein Grundstück mit einem darauf befindlichen baufälligen Gebäude um einen Betrag erworben, der dem üblichen reinen Grundstückspreis entspricht, so kann angenommen werden, daß der Erwerber dem Gebäude im Rahmen des Gesamtkaufpreises keinen Wert beigemessen hat und es kommt in bezug auf das Gebäude weder eine Absetzung noch eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert in Betracht. * E , 2108/61 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1961002108.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-58064