VwGH 25.01.1960, 2100/57
VwGH 25.01.1960, 2100/57
Rechtssatz
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Norm | GebG 1957 §14 TP6; |
RS 1 | Die Gebührenpflicht von Eingaben nach § 14 TP 6 GebG ist nicht davon abhängig, daß die angerufene Behörde auf diese Eingabe hin auch tätig wird, und ist die Gebührenpflicht auch nicht von einer bestimmten Art der Tätigkeit der Behörde abhängig (Hinweis E , 2689/54, VwSlg 1447 F/1956). * E , 2100/57 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1957002100.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-58048