VwGH 12.02.1965, 2097/63
VwGH 12.02.1965, 2097/63
Rechtssatz
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Norm | BAO §184; |
RS 1 | Wenn der Steuerpflichtige die Abnehmer einer bedeutenden Menge von Waren nicht bekannt gibt und auch seine Aufzeichnungen weder über den Warenerlös noch über den Einkauf der zur Erzeugung erforderlichen Rohstoffe und Hilfsmittel Auskunft geben, ist die belangte Behörde zur Schätzung des Umsatzes berechtigt. * E , 2097/63 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1963002097.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-58042