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VwGH 15.02.1977, 2091/76

VwGH 15.02.1977, 2091/76

Rechtssätze


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Normen
BauO Krnt 1969 §13;
BauO Krnt 1969 §18;
BauRallg impl;
RS 1
Die Erklärung eines Nachbarn, mit einem Bauvorhaben nicht einverstanden zu sein, stellt keine zulässige Einwendung dar, weil der Gegenstand des Bauvorhabens nur durch den Willen des Bauwerbers bestimmt ist.
Normen
BauO Krnt 1969 §13;
BauO Krnt 1969 §18;
RS 2
Einwendungen betr, Verringerung des Lichteinfalles und Versperrung der Aussicht kommt mangels eines entsprechenden subjektivöffentlichen Rechtes keine Berechtigung zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002091.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-58034