VwGH 16.02.1972, 2074/71
VwGH 16.02.1972, 2074/71
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Macht eine Person, die vor dem infolge eines Unfalles eine Minderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat, gegen die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter auf Grund des § 164 Abs 1 B-KUVG einen Anspruch auf Versehrtenrente im schiedsgerichtlichen Verfahren geltend, bezieht sie aber bereits infolge dieses Unfalles eine Versehrtenrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, so kann allein aus der letztgenannten Tatsache nicht abgeleitet werden, daß in dem angeführten Verfahren nach § 413 Abs 4 ASVG beim Landeshauptmann die Einleitung des Verfahrens im Sinne des § 413 Abs 1 Z 2 ASVG zu beantragen sei. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 8169 A/1972 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971002074.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-57991