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VwGH 22.04.1964, 2066/62

VwGH 22.04.1964, 2066/62

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wenn ein selbständiger Unteragent einer Landeseinhebungsstelle der AKM die vertragliche Verpflichtung übernommen hat, mit Veranstaltern urheberrechtlich geschützter Werke Werknutzungsverträge im Namen der Zentrale der AKM abzuschließen, so erfüllt diese Tätigkeit die im § 1 des Handelsvertretergesetzes, BGBl Nr 348/1921, in der Fassung des Bundesgesetzes vom , BGBl Nr 153/1960, umschriebenen Begriffsmerkmale der Tätigkeit eines Handelsvertreters. Umsätze aus dieser Tätigkeit sind daher nach Maßgabe der Bestimmung des § 4 Z 13 UStG 1934 bzw § 4 Abs 1 Z 13 UStG 1959 von der Umsatzsteuer befreit.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962002066.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-57977