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VwGH 22.03.1972, 2065/71

VwGH 22.03.1972, 2065/71

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Eine Tätigkeit als Wirtschaftskonsulent, die in erster Linie typisch kaufmännische und gewerbliche Aufgaben umfaßt, die auch von Unternehmern in ihren Betrieben selbst oder von ihren Angestellten besorgt werden, ist auch dann nicht der eines Architekten ähnlich, wenn damit auch die Beaufsichtigung von Bauvorhaben für den Bauherrn verbunden ist.
Normen
RS 2
Ein Wirtschaftsberater, der für den Bauwerber alle Verhandlungen betreffend Finanzierung, rundaufschließung und Vertragsabschluß zu führen übernimmt sowie im Zusammenwirken mit einem Architekten die Bauüberwachung besorgt, ist gewerblich tätig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4364 F/1972
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002065.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-57973