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VwGH 27.06.1958, 2058/57

VwGH 27.06.1958, 2058/57

Rechtssätze


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Norm
BAO §131 Abs1 Z2;
RS 1
Auch bei einer Fernbuchhaltung muß der Zahlungstag mit dem Datum der tatsächlichen Zahlung übereinstimmen, es darf nicht das Datum der Verbuchung als Zahlungstag aufgezeichnet werden. *

E , 2058/57 #1;
Norm
BAO §184;
RS 2
Eine formell einwandfreie Buchführung hat die Rechtsvermutung der sachlichen Richtigkeit für sich, sodaß ein nur wesentlich abweichendes Ergebnis eine Schätzung wegen sachlicher Unrichtigkeit der Buchführung in der Regel nicht rechtfertigen kann.

*

E , 2058/57 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1957002058.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-57963