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VwGH 21.09.1951, 2055/50

VwGH 21.09.1951, 2055/50

Rechtssatz


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Normen
AVG §69 Abs1 lita;
OFG §15 Abs2 impl;
RS 1
Daß ein Bescheid auf einem falschen Zeugnis beruht, rechtfertigt den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nur, wenn das Zeugnis mit Strafbarkeit als Verbrechen oder Übertretung begründendem Vorsatz abgelegt wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2236 A/1951
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1951:1950002055.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-57954