VwGH 23.12.1974, 2052/74
VwGH 23.12.1974, 2052/74
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Aus § 353 GewO 1973 ist zu entnehmen, daß diese Genehmigung ein Ansuchen voraussetzt und damit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ist. Wird das Ansuchen um Genehmigung der Änderung einer Betriebsanlage zurückgezogen, dann entfällt damit die Grundlage, über diese Änderung zu entscheiden. |
Normen | |
RS 2 | Die Zurückziehung eines Ansuchens iSd § 353 GewO 1973 (auch Änderung der Betriebsanlage) kommt nicht dem Verzicht auf die erhobene Berufung gleich. Die Berufungsbehörde muß daher gemäß § 66 Abs 4 AVG 1950 auf Grund des selbständig festgestellten Sachverhaltes den vor ihr durch eine zulässige und fristgerechte Berufung angefochtenen Bescheid beheben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1974002052.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-57950