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VwGH 06.12.1978, 2028/78

VwGH 06.12.1978, 2028/78

Rechtssätze


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Normen
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
RS 1
Für die Beurteilung, ob einen Geschäftsführer einer GmbH ein Verschulden nach § 109 BAO trifft, ist es keineswegs unmaßgeblich, daß die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft dem einen Geschäftsführer übertragen war und daß für die Überprüfung dieser Geschäftsführung durch den anderen Geschäftsführer kein Anlaß bestand.

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E , 2326/57 #1 VwSlg 1905 F/1958;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2326/57 E VwSlg 1905 F/1958 RS 1
Normen
BAO §9 impl;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
RS 2
Der § 7 Abs 1 LAO Wr normiert eine Ausfallhaftung in Hinsicht darauf, daß die Abgaben bei Pflichtigen nicht hereingebracht werden, kann unter den weiteren rechtserheblichen Voraussetzungen einer schuldhaften Verletzung der Obliegenheiten des Vertreters und der Uneinbringlichkeit als Folge einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1978002028.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-57911