Suchen Hilfe
VwGH 29.04.1963, 2028/62

VwGH 29.04.1963, 2028/62

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1953 §12 Z1;
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 1
Mehrkosten für Verpflegung, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, daß Mahlzeiten außerhalb des Haushaltes eingenommen werden, sind nicht abzugsfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen nur aus zwei Personen besteht, sodaß die Kosten der häuslichen Verpflegung nur unwesentlich hinter dem Aufwand für Verpflegung in Gaststätten zurückbleibt.

*

E , 2028/62 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962002028.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-57909