Suchen Hilfe
VwGH 14.04.1980, 2023/78

VwGH 14.04.1980, 2023/78

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
DP §22;
DP §67;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Ausführungen zur Frage der Bescheidqualität einer Erledigung betr. eine Änderung der Dienstverwendung des Beamten.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2552/77 B RS 1
Normen
AVG §7 Abs1;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;
RS 2
Bei der Mitwirkung eines befangenen Organes handelt es sich nicht um einen Nichtigkeitsgrund, sondern um einen Mangel des Verfahrens, der dan mit Erfolg geltend gemacht werden kann, wenn sich sachliche Bedenken gegen den Bescheid ergeben.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1708/68 E RS 2
Normen
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;
RS 3
Macht der Bfr Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Unterlassung des Parteiengehörs geltend, dann hat er die entscheidenden Tatsachen bekanntzugeben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1456/49 E VwSlg 1602 A/1950 RS 1
Normen
B-VG Art131a impl;
DP §22 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
RS 4
Was im Verwaltungsverfahren ausgetragen werden kann, kann nicht Gegenstand einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde nach Art 131a B-VG sein.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2750/76 B VwSlg 9439 A/1977 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1978002023.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-57895

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden