VwGH 02.11.1972, 2023/71
VwGH 02.11.1972, 2023/71
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück durch den Treugeber wird durch die Erwerbung des grundbücherlichen Eigentums daran durch den Treuhänder nicht beeinträchtigt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0261/68 E RS 1 |
Norm | |
RS 2 | Wenn der Treuhänder dem Treugeber die Liegenschaft, die er für diesen erworben hat, ins grundbücherliche Eigentum überträgt, mangelt es nicht an einer Gelegenheit, und zwar dann nicht, wenn der Treugeber dem Vormann des Treuhänders unmittelbar den Kaufpreis bezahlt, den sich dieser vom Treuhänder ausgedungen hat. Dieser Kaufpreis samt den Auslagen, die dem Treuhänder erwachsen sind und diese vom Treugeber ersetzt werden, bildet die Gegenleistung. Dagegen gehören zur Gegenleistung nicht das Anwaltshonorar, das der Treugeber dem Treuhänder für dessen anwaltliche Tätigkeit anläßlich der Transaktion bezahlt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1776/57 E VwSlg 1760 F/1958 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1972:1971002023.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-57891