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VwGH 25.09.1956, 2021/54

VwGH 25.09.1956, 2021/54

Rechtssatz


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Norm
GewO 1859 §18 Abs1;
RS 1
Bei Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um eine Gast- und Schankgewerbekonzession verlässlich sei, ist die Behörde berechtigt, ein Verhalten des Bewerbers in ihre Erwägungen einzubeziehen, dessentwegen der Bewerber bestraft worden war, mag auch die gerichtliche Verurteilung bereits getilgt sein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4142 A/1956
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1954002021.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-57871