VwGH 10.10.1958, 2020/57
VwGH 10.10.1958, 2020/57
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Wird einem Steuerpflichtigen vom Hauseigentümer die Wohnung wegen Eigenbedarfes gekündigt und erklärt sich der Steuerpflichtige gegen Zahlung eines bestimmten Betrages zur Räumung bereit, dann kann er die Kosten der Beschaffung und Einrichtung einer Ersatzwohnung, die über den vom Hauseigentümer erlangten Betrag hinausgehen, nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1888 F/1958 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1957002020.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-57861