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VwGH 10.10.1958, 2020/57

VwGH 10.10.1958, 2020/57

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wird einem Steuerpflichtigen vom Hauseigentümer die Wohnung wegen Eigenbedarfes gekündigt und erklärt sich der Steuerpflichtige gegen Zahlung eines bestimmten Betrages zur Räumung bereit, dann kann er die Kosten der Beschaffung und Einrichtung einer Ersatzwohnung, die über den vom Hauseigentümer erlangten Betrag hinausgehen, nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1888 F/1958
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1957002020.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-57861