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VwGH 02.02.1949, 2020/48

VwGH 02.02.1949, 2020/48

Rechtssatz


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Normen
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Hat eine Partei die Berufung gegen einen Bescheid erster Instanz unterlassen, so kann sie gegen den Bescheid der zweiten und letzten Instanz, mit dem die Berufung eines Dritten gegen den Bescheid erster Instanz zurückgewiesen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht Beschwerde an den VwGH erheben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 675 A/1949
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1949:1948002020.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-57860