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VwGH 11.12.1978, 2019/78

VwGH 11.12.1978, 2019/78

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Für den Anspruch nach § 35 Abs 4 EStG 1972 ist es erforderlich, daß ein Wohnsitz und der Mittelpunkt der Lebensinteressen bereits bei der Eheschließung im Inland gegeben sind. Die Erfüllung dieser Anspruchsvoraussetzungen erst anläßlich der Eheschließung genügt nicht.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2303/75 E VwSlg 4989 F/1976 RS 1
Norm
RS 2
Weder die Absicht einer Hausstandsgründung im Inland noch vorbereitende Maßnahmen hiezu, wie eine Wohnungssuche und auch die Einrichtung einer Wohnung, bewirken für sich die Innehabung eines inländischen Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1080/77 E RS 2
Norm
RS 3
Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man zB, wenn großjährige Kinder, die keine eigene Wohnung haben, bei ihren Eltern leben (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, Anm 4 zu § 26). Dasselbe gilt für die Ehefrau in bezug auf die Wohnung des Ehemannes.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1978002019.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-57858