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VwGH 02.06.1953, 2019/51

VwGH 02.06.1953, 2019/51

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Gemeinnützigkeit der auf die Förderung der Gesundheitspflege und den Betrieb von Krankenanstalten und Erholungsheimen gerichteten Tätigkeit eines Vereines wird dadurch, daß sich diese Tätigkeit auf die Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie deren Witwen und unversorgte Waisen beschränkt, nicht ausgeschlossen. - Der Anspruch eines Vereines auf Steuerbegünstigung wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger Zwecke wird dadurch, daß die Führung von Unternehmungen jeglicher Art zur Erlangung der Mittel für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke bloß in den Satzungen des Vereines vorgesehen ist, nicht ausgeschlossen. - Die Verpachtung der Befugnis zum Betrieb eines Lichtspieltheaters stellt einen bloßen Akt der Vermögensverwaltung, nicht aber einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, der den Anspruch auf Steuerbegünstigung wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ausschließen würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 800 F/1953
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1953:1951002019.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-57848