VwGH 23.11.1976, 2014/76
VwGH 23.11.1976, 2014/76
Rechtssatz
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Norm | VwGG §30 Abs2; |
RS 1 | Die Zurückweisung eines verspäteten Rechtmittels ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid und daher - wie der Gerichtshof schon in seinem Erkenntnis vom , 2131/54, VwSlg 6557 A/1965, ausgesprochen hat - einer Vollstreckung oder sonst einem "Vollzug" überhaupt nicht zugänglich. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0154/76 B RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1976002014.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-57809