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VwGH 23.11.1976, 2014/76

VwGH 23.11.1976, 2014/76

Rechtssatz


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Norm
VwGG §30 Abs2;
RS 1
Die Zurückweisung eines verspäteten Rechtmittels ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid und daher - wie der Gerichtshof schon in seinem Erkenntnis vom , 2131/54, VwSlg 6557 A/1965, ausgesprochen hat - einer Vollstreckung oder sonst einem "Vollzug" überhaupt nicht zugänglich.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0154/76 B RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976002014.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-57809