VwGH 14.06.1977, 2013/76
VwGH 14.06.1977, 2013/76
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Von der rechtswirksamen Zustellung eines Schriftstückes durch Hinterlegung kann nicht ausgegangen werden, wenn eine Partei des Verwaltungsverfahrens vor Erfließen eines Bescheides, mit welchem ihre Berufung als verspätet zurückgewiesen wird, glaubhaft und unter Anbot von Beweisen vorgebracht hat, dass sie ihren Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Zustellung nur vorübergehend verlassen gehabt habe. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1976002013.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-57800