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VwGH 14.06.1977, 2013/76

VwGH 14.06.1977, 2013/76

Rechtssatz


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Normen
AVG §23 Abs4;
AVG §23 Abs7;
AVG §28;
BauO OÖ 1875 §53 Abs1 impl;
RS 1
Von der rechtswirksamen Zustellung eines Schriftstückes durch Hinterlegung kann nicht ausgegangen werden, wenn eine Partei des Verwaltungsverfahrens vor Erfließen eines Bescheides, mit welchem ihre Berufung als verspätet zurückgewiesen wird, glaubhaft und unter Anbot von Beweisen vorgebracht hat, dass sie ihren Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Zustellung nur vorübergehend verlassen gehabt habe.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002013.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-57800