Suchen Hilfe
VwGH 20.06.1975, 2013/74

VwGH 20.06.1975, 2013/74

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Hatte die erste Instanz den Beschuldigten zweier Übertretungen schuldig erkannt, aber nur eine einzige Strafe (und Ersatzarreststrafe) festgesetzt, und behebt die Berufungsbehörde einen der beiden Schuldsprüche, so hat sie die Strafe für den nicht behobenen Schuldspruch neu zu bemessen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002013.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-57798

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden