VwGH 20.06.1975, 2013/74
VwGH 20.06.1975, 2013/74
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Hatte die erste Instanz den Beschuldigten zweier Übertretungen schuldig erkannt, aber nur eine einzige Strafe (und Ersatzarreststrafe) festgesetzt, und behebt die Berufungsbehörde einen der beiden Schuldsprüche, so hat sie die Strafe für den nicht behobenen Schuldspruch neu zu bemessen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1974002013.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-57798