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VwGH 03.04.1964, 2013/62

VwGH 03.04.1964, 2013/62

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Für den Bereich des "gewillkürten Betriebsvermögens" ist der subjektive Wille des Steuerpflichtigen maßgebend, der durch besondere Widmung die Gegenstände dem Betrieb dienstbar macht. Dienstbar können aber einem Betrieb nur Gegenstände gemacht werden, die in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen bzw geeignet sind, eine entsprechende Funktion im Betriebsgeschehen zu erfüllen (Hinweis E , 192/56, VwSlg 1736 F/1957, erg zu § 5 EStG 1939).

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E , 2013/62 #1 VwSlg 3055 F/1964

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3055 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962002013.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-57794