VwGH 29.01.1952, 2012/50
VwGH 29.01.1952, 2012/50
Rechtssätze
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Norm | BAO §303 Abs1 litb; |
RS 1 | Die durch einen Plenarbeschluß des Verwaltungsgerichtshofes festgelegte Rechtsanschauung bildet keinen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens (Hinweis E , A 7/30 VwSlg 16140 A/1930). Unter einer "neuen Tatsache" kann nur ein neu hervorgekommener tatsächlicher Umstand, der irgendwie mit dem dem Verfahren zugrundeliegenden konkreten Tatbestand zusammenhängt, verstanden werden. * E , 2012/50 #1 |
Norm | BAO §303 Abs1 litc; |
RS 2 | Der Wiederaufnahmegrund des § 69 Abs 1 lit c AVG setzt Identität des Rechtsfalles voraus; Vorfrage im Sinne dieser Gesetzesstelle kann nur ein im Zuge der Tatbestandsermittlung zu klärendes rechtliches Element des konkreten, zur Entscheidung stehenden Rechtsfalles sein. * E , 2012/50 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1952:1950002012.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-57783