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VwGH 05.12.1977, 2011/77

VwGH 05.12.1977, 2011/77

Rechtssatz


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Normen
StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs1 litc;
StVO 1960 §4 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs5;
RS 1
Zur Begründung der im § 4 Abs 1, Abs 2 und Abs 5 StVO genannten Pflichten ist nicht nur das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang erforderlich, sondern es genügt - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich auf die Schuldform des Vorsatzes beschränkt ist (§ 5 VStG 1950) - wenn die Personen, deren Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichen Zusammenhang steht, bei gehöriger Aufmerksamkeit der Verkehrsunfall und der ursächliche Zusammenhang hätten erkennen können. (Hinweis auf die E vom , 1983/62, vom , 0062/69, vom , 1867/70, vom , 0285/74)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9449 A/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1977002011.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-57781