VwGH 22.10.1958, 2010/55
VwGH 22.10.1958, 2010/55
Rechtssätze
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Norm | BAO §236 Abs1; |
RS 1 | Haben ein Großgrundbesitzer und ein Gutspächter einen Pachtvertrag infolge mangelnder Rechtskenntnis und mangels rechtsfreundlicher Vertretung bei Vertragsabschluß so ungeschickt abgefaßt, daß eine unverhältnismäßig hohe Gebührenschuld entstanden ist, so liegt keine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit vor. * E , 2010/55 #1 |
Norm | BAO §236 Abs1; |
RS 2 | Ein Nachsichtsgesuch kann nicht lediglich darauf gestützt werden, daß eine bereits rechtskräftig gewordene Bemessung einer Abgabe sachlich unrichtig sei. Derartige Einwendungen müssen im Bemessungsverfahren vorgebracht werden, sie können aber nicht in einem Nachsichtsverfahren zu dem Zweck verwendet werden, um die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe darzutun. * E , 2010/55 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1955002010.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-57763