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VwGH 26.11.1976, 2009/76

VwGH 26.11.1976, 2009/76

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde. (hier: Antrag auf Bewilligung einer Badekur)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1976002009.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-57760