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VwGH 28.02.1958, 2009/56

VwGH 28.02.1958, 2009/56

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Eine Küchenuhr ist keine Ware, die im Geschäftsbetrieb eines Landwirtes Verwendung findet.
Normen
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;
RS 2
Der Vorschrift des § 44a lit a VStG, demzufolge der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat, ist nur dann entsprochen, wenn dies so genau als möglich unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit geschieht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1956002009.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-57751