VwGH 28.02.1958, 2009/56
VwGH 28.02.1958, 2009/56
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Eine Küchenuhr ist keine Ware, die im Geschäftsbetrieb eines Landwirtes Verwendung findet. |
Normen | VStG §44a lita; VStG §44a Z1 impl; |
RS 2 | Der Vorschrift des § 44a lit a VStG, demzufolge der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat, ist nur dann entsprochen, wenn dies so genau als möglich unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit geschieht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1956002009.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-57751