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VwGH 10.06.1964, 2008/63

VwGH 10.06.1964, 2008/63

Rechtssätze


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Norm
StVO 1960 §5 Abs2;
RS 1
Ausführungen in Erwiderung des Beschwerdeeinwandes, der einschreitende Wachebeamte sei kein besonders qualifiziertes Organ im Sinne des § 5 Abs 2 StVO 1960 gewesen.
Norm
VStG §6;
RS 2
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, im gegebenen Falle sei ein Notstand (§ 6 VStG) gegeben gewesen (hier:

Beschmutzung der Unterwäsche und Sich entziehen deswegen von der Alkoholtestprobe).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002008.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-57744