VwGH 28.03.1963, 2008/61
VwGH 28.03.1963, 2008/61
Rechtssatz
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Norm | StV 1955 DG 03te §1 Abs2; |
RS 1 | Die Frage, ob eine Person politischer Verfolgung ausgesetzt gewesen ist, kann auf sich beruhen, wenn aus der Lage der, "entzogenen" Grundstücke und aus der Tatsache, daß auch Grundstücke anderer Eigentümer für denselben Zweck in Anspruch genommen worden sind, der Schluß gezogen werden muß, daß für die Veräußerung im Hinblick auf das dem Deutschen Reich zugestandene Enteignungsrecht die Person, die die Entziehung behauptet, bzw. ihre Organe bei Abschluß des Vertrages nur durch dieses Enteignungsrecht in eine Zwangslage versetzt gewesen waren, nicht aber durch die Furcht vor Verfolgung. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1658/60 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1961002008.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-57742