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VwGH 18.06.1982, 2007/79

VwGH 18.06.1982, 2007/79

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Zum Eintritt der fortsetzungsberechtigten Kinder der während des verwaltungsgerichtlichen Säumnisbeschwerdeverfahrens in einer Begünstigungsangelegenheit nach §§ 500 ff ASVG verstorbenen Bfin in das Verfahren: Hinweis auf B vom , 1078/80
Norm
VwGG §45 Abs4;
RS 2
Das mit Wiederaufnahmebeschluß des VwGH nach § 45 Abs 1 lit e VwGG abgeschlossene Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich eines Säumnisbeschwerdeverfahrens ist einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht zugänglich, da der VwGH hier nicht "über eine Säumnisbeschwerde in der Sache selbst" entschieden hatte und daher ein Anwendungsfall des § 45 Abs 4 VwGG nicht vorliegt.
Norm
RS 3
Weist der Begünstigungswerber Zeiten nach § 502 Abs 1 erster Satz ASVG (zB Zeiten der Arbeitslosigkeit in Österreich) nach, so entfällt gem § 502 Abs 4 zweiter Satz IVm § 502 Abs 2 letzter Satz erster Halbsatz ASVG die Pflicht zur Nachzahlung der Beiträge (auch) für die begünstigt angerechneten Zeiten der Auswanderung.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3380/79 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1979002007.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-57741