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VwGH 30.04.1975, 2006/74

VwGH 30.04.1975, 2006/74

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Beiträge eines im Ruhestand befindlichen öffentlich-rechtlichen Bediensteten zur Fachgewerkschaft sind Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 3, weil der Begriff des Berufsverbandes hier weit zu fassen ist.
Norm
RS 2
Wenn aus dem Wortlaut eines kundgemachten Gesetzes und seinem Sinn anderes hervorleuchtet als aus dem es begründenden Motivenbericht, so ist dem Gesetz gegenüber den Erläuterungen der Vorrang einzuräumen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4829 F/1975
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002006.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-57725