VwGH 30.04.1975, 2006/74
VwGH 30.04.1975, 2006/74
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Beiträge eines im Ruhestand befindlichen öffentlich-rechtlichen Bediensteten zur Fachgewerkschaft sind Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 3, weil der Begriff des Berufsverbandes hier weit zu fassen ist. |
Norm | |
RS 2 | Wenn aus dem Wortlaut eines kundgemachten Gesetzes und seinem Sinn anderes hervorleuchtet als aus dem es begründenden Motivenbericht, so ist dem Gesetz gegenüber den Erläuterungen der Vorrang einzuräumen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4829 F/1975 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1974002006.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-57725