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VwGH 10.06.1964, 2006/63

VwGH 10.06.1964, 2006/63

Rechtssatz


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Norm
StVO 1960 §99 Abs6 lita;
RS 1
Der Lenker eines Fahrzeuges, der ein anderes beschädigt hat, ist iSd § 99 Abs 6 lit a StVO 1960 nicht straffrei, wenn die Behörde von der Tat lediglich vom Lenker des anderen Fahrzeuges, der von ersterem zur Meldung nicht ersucht wurde, Kenntnis erlangt hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963002006.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-57719