VwGH 30.04.1965, 2005/64
VwGH 30.04.1965, 2005/64
Rechtssätze
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Norm | EStG 1953 §32a idF 1960/284; |
RS 1 | Lebt der Angehörige eines freien Berufes mit seinem Ehegatten in einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden, dann wird nur das erworbene Vermögen Gemeinschaftsgut, es werden dadurch aber nicht die von ihm in seiner beruflichen Tätigkeit erzielten Einkünfte zur Hälfte Einkünfte des anderen Ehegatten aus selbständiger Arbeit. * E , 2052/62 #1 VwSlg 2833 F/1963 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/03/22 2052/62 1 |
Norm | |
RS 2 | Durch Vereinbarung einer Gütergemeinschaft über das gegenwärtige und künftig zu erwerbende Vermögen wird nur eine Verwendung steuerrechtlich bereits zugeflossener Einkünfte vorgenommen. Dies ist umso augenscheinlicher bei Einkünften aus einer persönlichen Tätigkeit (Hinweis E , 2052/62). * E , 1158/63 #1 |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1158/63 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964002005.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-57669