Suchen Hilfe
VwGH 30.04.1965, 2005/64

VwGH 30.04.1965, 2005/64

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
EStG 1953 §32a idF 1960/284;
RS 1
Lebt der Angehörige eines freien Berufes mit seinem Ehegatten in einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden, dann wird nur das erworbene Vermögen Gemeinschaftsgut, es werden dadurch aber nicht die von ihm in seiner beruflichen Tätigkeit erzielten Einkünfte zur Hälfte Einkünfte des anderen Ehegatten aus selbständiger Arbeit.

*

E , 2052/62 #1 VwSlg 2833 F/1963
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/03/22 2052/62 1
Norm
RS 2
Durch Vereinbarung einer Gütergemeinschaft über das gegenwärtige und künftig zu erwerbende Vermögen wird nur eine Verwendung steuerrechtlich bereits zugeflossener Einkünfte vorgenommen. Dies ist umso augenscheinlicher bei Einkünften aus einer persönlichen Tätigkeit (Hinweis E , 2052/62). *

E , 1158/63 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1158/63 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002005.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-57669